AGB 

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen dazu dienen, Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen, damit sowohl der Veranstalter als auch der Künstler eine klare Vereinbarung über den Ablauf der Veranstaltung haben. Je nach Veranstaltung können individuelle Abweichungen vereinbart werden. Diese AGB dienen als Richtlinie, um den gesamten Prozess von der Anfrage bis zur Abrechnung reibungslos zu gestalten.

1. ANFRAGEN & VORRESERVIERUNGEN
Anfragen für Auftritte sind kostenlos und unverbindlich. Nach Erhalt der Anfrage wird der Künstler prüfen, ob der angefragte Termin verfügbar ist, und den Veranstalter darüber informieren. Der Veranstalter kann einen Termin für maximal 10 Tage unverbindlich reservieren. Während dieser Zeit kann die Reservierung ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Falls eine weitere Anfrage für denselben Termin eingeht, wird der Veranstalter benachrichtigt und hat 24 Stunden Zeit, den Termin verbindlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Termin an einen anderen Interessenten vergeben werden.

2. ABSAGEN & AUSFALL DURCH HÖHERE GEWALT
Falls der Veranstalter die Veranstaltung absagt, gelten folgende Regelungen:

  • Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann die Buchung kostenfrei storniert werden.
  • Bei einer Absage zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Gage fällig.
  • Ab 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist die volle Gage zu zahlen.

Falls der Künstler aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall oder extreme Wetterbedingungen) den Auftritt nicht wahrnehmen kann, wird er den Veranstalter unverzüglich informieren und, wenn möglich, einen geeigneten Ersatzkünstler vorschlagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Veranstalters besteht in diesem Fall nicht.

3. ENGAGEMENT-VEREINBARUNG
Sobald der Termin verbindlich vereinbart wird, wird ein Vertrag erstellt. Dieser enthält alle relevanten Daten, wie:

  • Veranstaltungsdatum, Ort, Zeit und Dauer;
  • vereinbarte Gage und Nebenkosten;
  • Anforderungen an Bühne, Stromversorgung und technische Ausstattung;
  • Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsziele.

Der Vertrag wird vom Veranstalter unterzeichnet und an den Künstler zurückgesandt. Erst mit der Rückbestätigung durch den Künstler ist das Engagement verbindlich.

4. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Der Veranstalter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort spätestens 2,5 Stunden vor Beginn für den Aufbau und Soundcheck zugänglich ist.

  • Ein separater Stromkreis mit ausreichend Kapazität für Audio- und Lichttechnik wird bereitgestellt.
  • Während der Veranstaltung dürfen keine weiteren Geräte an diesen Stromkreisen betrieben werden, um technische Störungen zu vermeiden.
  • Etwaige Ausfälle oder Unterbrechungen durch Stromprobleme liegen in der Verantwortung des Veranstalters. In diesem Fall ist die vereinbarte Gage dennoch voll zu zahlen.

5. VERPFLEGUNG & UNTERKUNFT
Der Veranstalter stellt dem Künstler während der Veranstaltung Getränke sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.
Falls der Veranstaltungsort weiter als 100 km vom Wohnsitz des Künstlers entfernt ist, sorgt der Veranstalter für eine geeignete Unterkunft (mindestens 3-Sterne-Standard) und ein Frühstück.

6. DATENSCHUTZ
Die im Rahmen der Anfrage übermittelten Kontaktdaten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Veranstaltung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Veranstalter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden, kann jedoch jederzeit deren Löschung verlangen.

7. HAFTUNG
Der Künstler haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Mängel, die durch Umstände höherer Gewalt entstehen. Falls der Künstler aus unvorhersehbaren Gründen nicht auftreten kann, wird versucht, einen geeigneten Ersatz zu organisieren.

8. ZUSAMMENARBEIT
Eine erfolgreiche Veranstaltung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter und dem Künstler. Beide Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang und einer offenen Kommunikation, um den Ablauf der Veranstaltung optimal zu gestalten.

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